Die Mitgliedsbeiträge und sonstige Gebühren könnt ihr der Beitragsordnung und deren Anlage entnehmen.
Die Mitgliedschaft im BSV AOK Dresden e.V. berechtigt zur Teilnahme am Vereinsleben laut Satzung. Die Vereinsmitglieder können Vergünstigungen bei Vereinsaktivitäten nutzen und haben das Recht, über den Verein vermittelte Sonderangebote für Sportartikel und Vereinszubehör (z.B. Pokale) wahrzunehmen. Der BSV übernimmt bei städtischen Sportstätten innerhalb Dresdens die Organisation der Sportstättenbelegung.
Buchung von Jugendherbergen: als BSV sind wir Mitglied im Deutschen Jugenherbergswerk. Die Vorteile können von den BSV-Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Nähere Infos gibt es hier und zu Details direkt auf den Seiten des Jugendherbergswerks.
Sportschäden von BSV-Mitgliedern sind während des BSV-Trainings über unsere Sportversicherung abgesichert. Die Anzeige von Schäden (gesundheitlich, Brillenschaden) erfolgt mit dem hier hinterlegten Formular.
Die Schadensmeldungen sind wichtig im Zusammenhang mit evtl. Folgeschäden. Unsere Vereinsmitglieder sind angehalten, jeden Schaden der ihnen bei ihrer Ausübung der Sportart zustößt, mit diesen Formularen anzuzeigen. Eine verpflichtende Anzeige unserer Mitglieder besteht nicht. Der Vorstand weist aber ausdrücklich darauf hin, dass er keine Haftung für versäumte Unfallmeldungen übernimmt.
Das Schadensformular muss ausgefüllt und unterschrieben im Original an den BSV:
BSV AOK Dresden. e. V.
Andreas Kunath
Sternplatz 7
01067 Dresden
Der BSV AOK Dresden e.V. ist als besonders förderungswürdig eingestuft im Sinne § 48 Abs. 2 EStDV Anlage 1 Abschnitt B Satz 1 "Förderung des Sports". Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr sind jedoch nicht steuerlich abzugsfähig. Zuwendungsbescheinigungen für steuerbegünstigte Zuwendungen können daher nur für sonstige Spenden ausgestellt werden.